Minderheitenrechte in Deutschland Sinti und Roma 

Bundesministerin Giffey, Bundesratspräsident Günther und Zentralratsvorsitzender Rose nach der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma © Zensen / Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Der Zentralrat setzt sich ein für die Förderung und den Schutz der deutschen Sinti und Roma als anerkannte nationale Minderheit. Die deutschen Sinti und Roma gehören neben der dänischen Minderheit, den Friesen und den Sorben zu den vier alteingesessenen Minderheiten in Deutschland. Die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit erfolgte durch die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates am 11. Mai 1995 und war ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsarbeit des Zentralrats und seiner Landesverbände.

Neben dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen  stellt das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die Richtschnur für die erforderliche Umsetzung des Minderheitenschutzes in Deutschland dar. Mit seiner Unterzeichnung verpflichtete sich die Bundesregierung, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglicht, „ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“ Gleichzeitig verbietet es jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und hat zum Ziel, den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

Im Rahmen seiner Arbeit für Minderheitenrechte setzt sich der Zentralrat dafür ein, dass Bund und Länder die sich aus den internationalen Abkommen ergebenden Verpflichtungen im Hinblick auf die deutschen Sinti und Roma vollständig umsetzen. Er vertritt die Belange der Minderheit gegenüber nationalen und internationalen politischen Organen, Institutionen und Gremien und beteiligt sich an Gesetzesinitiativen des Bundestages mit minderheitenpolitischem Bezug. Auf Landesebene setzt er sich für den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen  (“Staatsverträgen“) zwischen seinen Landesverbänden und den jeweiligen Landesregierungen ein, die den Minderheitenschutz nach dem Rahmenübereinkommen  umsetzen.

Aktuelle Forderungen des Zentralrats im Bereich des Minderheitenschutzes

Verankerung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz

Beteiligung von Vertretern der Sinti und Roma in Rundfunkräten und Landesmedienanstalten

Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung

Wichtige Erfolge der minderheitenpolitischen Arbeit des Zentralrats

Die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit

Bund-Länder-Vereinbarung zum dauerhaften  Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma

Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in den Minderheitenschutzartikel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien

Minderheitenrat

Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag (Innenausschuss)

Bund-Länder-Konferenzen mit den Minderheiten zum Rahmenübereinkommen

Beratender Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma

Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen

OSZE-Implementierungskonferenzen zur Menschlichen Dimension

Instrumente und rechtliche Grundlagen des Minderheitenschutzes

Staatsverträge und Rahmenvereinbarungen

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Der Internationale  Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen