Migration,  gleichberechtig  Teilhabe und Staatsangehörigkeitsrecht

 

 Cumali Yagmur

Migration war und ist schon immer Teil der Geschichte unseres Landes. Einwanderinnen und Einwanderer, ihre Kinder und Enkel haben unser Land mit aufgebaut und geprägt. Symbolisch steht dafür das 60-jährige Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei.

Die nationalen Minderheiten – die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk – sind selbstverständlicher Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Das gleiche gilt für das kulturelle Erbe der Vertriebenen, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild "Einheit in Vielfalt" und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates). In der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung führen wir eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel ein. Die Migrantenselbstorganisationen, die auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, sind dabei wichtige Partnerinnen und Partner.

Um neue Potenziale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu erschließen, wollen wir, dass Menschen aus anderen Ländern in unserem Land leichter studieren oder eine Ausbildung machen können.

Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren. Eine Niederlassungserlaubnis soll nach drei Jahren erworben werden können. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Für zukünftige Generationen prüfen wir, wie sich ausländische Staatsbürgerschaften nicht über Generationen vererben.

In Anerkennung ihrer Lebensleistung wollen wir die Einbürgerung für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration erleichtern, deren Integration lange Zeit nicht unterstützt wurde, indem wir für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau senken. Zudem schaffen wir eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Das Einbürgerungserfordernis der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" werden wir durch klare Kriterien ersetzen. Wir werden mit einer Kampagne über die Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werben und begrüßen die Durchführung von Einbürgerungsfeiern ausdrücklich.