EuGH urteilt über Entzug von Nationalität nach Annahme anderer Staatsangehörigkeit
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über den Entzug der Staatsbürgerschaft nach der Annahme einer zweiten Nationalität außerhalb der Europäischen Union. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf fragte, ob eine deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Es muss über die Fälle von fünf Menschen entscheiden, die zwischen den 70er und den 90er Jahren aus der Türkei nach Deutschland kamen. (Az. C‑684/22 u.a.)